Der richtige Umgang mit und die richtige Entsorgung von Asbest sind immens wichtig, vor allem für die eigene Gesundheit. „Am Wertstoffhof fällt uns allerdings immer wieder auf, dass das korrekte Vorgehen im Umgang mit Asbest häufig nicht bekannt ist“, stellt WBO-Geschäftsführerin Maria Guthoff fest. „Asbest darf nicht unverpackt ins Auto!“ Seit 1993 ist die Herstellung und Verwendung des gesundheitsschädlichen Materials in Deutschland verboten. Das europäische Verbot gilt seit 2005.
Asbestfasern dürfen nicht in die Atemluft gelangen
Die Asbestfasern sind sehr klein und spitz und somit lungengängig. Sie gelangen beim Einatmen des Feinstaubs direkt in die Lunge, wo sie sich festsetzen oder sogar die Luftbläschen in der Lunge zerstechen. Sind die Fasern eingeatmet, kann der Körper sie nicht mehr loswerden. Die Folgen zeigen sich normalerweise erst nach Jahren, wenn eine Asbestose ausbricht, die die Lunge zerstört, oder man an Krebs erkrankt.
Deshalb gibt es rechtliche Vorgaben und Vorsichtsmaßnahmen.
Der Asbest-Feinstaub entsteht, sobald man die Asbestfasern bearbeitet oder zerstört, also bei Renovierungs- oder Abbrucharbeiten. Was viele nicht wissen ist, dass Asbest in vielen Varianten vorkommen kann. Nicht nur in typischen Altbauwohnungen, sondern bis in die 80er Jahre hinein wurden viele Hausdächer mit dem unbrennbaren und äußerst robusten Asbest belegt und noch viele asbesthaltige Rohre, Fliesenkleber, Bodenbeläge und Deckenverkleidungen verwendet. Es wurde generell unter anderem zur Isolation, als Füll-, Dämm- und Dichtmaterial, zum Feuerschutz und auch zur Herstellung von Asbestzement verarbeitet. Letzteren findet man etwa in Wellzement- oder Fassadenplatten, Blumenkästen oder alten Nachtspeicheröfen. Wird Asbest ohne spezielle Vorsichtsmaßnahmen aus einem Gebäude geholt, verteilen sich unsichtbare Fasern überall im Raum.
Was ist vor anstehenden Renovierungsarbeiten zu beachten?
Man klärt vorab, ob bei der Baumaßnahme eventuell Asbest freigesetzt wird. Wenn ja, ist der Fachmann gefragt. Hier darf nur eine Fachfirma mit entsprechender Qualifikation und Sachkunde tätig werden. Der Baustellenbereich muss dann entsprechend abgedichtet werden, ansonsten kann sich der Asbeststaub in der ganzen Wohnung verteilen.
Richtige Entsorgung durch Privatpersonen
Sofern man Asbestfasern unbeschädigt, also nicht zerkleinert oder angebohrt, selbst demontieren kann wie ein Dach vom Gartenschuppen oder einen Blumenkasten, sind die Asbeststoffe sofort nach der Demontage luftdicht zu verpacken, und zwar in speziellen, reißfesten, stabilen und staubdichten Kunststoffgewebesäcken. Entsprechende Folien, so genannte Big-Bags, gibt es gegen eine Gebühr von 18 Euro pro Stück auf dem Wertstoffhof der WBO. Sie können zu den Wertstoffhof-Öffnungszeiten dort abgeholt werden. Kleine Blumenkästen können übrigens auch in blauen Müllsäcken, aber luftdicht verpackt z.B. mit Hilfe von Paketklebeband, am Wertstoffhof abgegeben werden. Packt man Asbeststoffe unverpackt ins Auto, ist das Auto kontaminiert. Die Asbest-Entsorgung am Wertstoffhof ist kostenpflichtig. So beträgt die Kleinmengenpauschale z.B. für einen Blumenkasten 10 Euro. Wer eine PKW-Kofferraum-Ladung asbesthaltiger Baustoffen verpackt in Big-Bags entsorgen möchte, muss dafür 50 Euro am Wertstoffhof bezahlen. Alle weiteren Preise finden Sie in der Wertstoffhof-Preisliste.
Ähnliches gilt übrigens auch für die Entsorgung von Dämmwolle, deren Fasern, wenn sie in den Körper gelangen, ebenfalls gesundheitsschädlich sind. Deshalb wird Dämmwolle, die zum Beispiel als Dämmmaterial in Dachgeschossen zu finden ist, nicht unverpackt am Wertstoffhof angenommen. Sie muss in durchsichtigen Säcken, die es auch am Wertstoffhof für einen Euro gibt, verpackt werden. In blauen Müllsäcken wird das Material nicht angenommen. Die Entsorgung kostet dann pro Sack 10 Euro.