Abwasserleitungen von Neubauten sind vor Inbetriebnahme auf Dichtheit zu prüfen, unabhängig von ihrer Lage auf privaten oder öffentlichen Grundstücken. Das Gleiche gilt auch dann, wenn eine wesentliche Veränderung an der Entwässerungsanlage und bestehenden Leitungen, z. B. im Zuge einer Sanierung, durchgeführt wird. Darüber hinaus sollten die Leitungen regelmäßig kontrolliert werden. Wie dies zu geschehen hat, regelt die Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVOAbw). Danach sind Grundstückseigentümer verpflichtet, ihre privaten Abwasseranlagen nach diesen Regeln zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten.
Die Prüfung ist nicht nur Pflicht der Eigentümer, sondern auch sinnvoll
Die Dichtheit und Funktionsfähigkeit des öffentlichen Kanalnetzes wird durch die Stadt Oberhausen bzw. die WBO gewährleistet. Um keine Verunreinigung des Grundwassers durch Abwasser zu ermöglichen, ist es eine Selbstverständlichkeit, dass auch die privaten Leitungen dicht sein müssen. Durch regelmäßige Untersuchungen und Wartung der privaten Entwässerungsanlage können Undichtigkeiten erkannt und mögliche Feuchtigkeitsschäden an der Bausubstanz frühzeitig verhindert werden.
Für gewerbliche und industrielle Abwasserleitungen gibt es gesonderte Regelungen. Hier muss die Funktionsprüfung bis Ende 2020 durchgeführt werden. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an die Stadt Oberhausen, Bereich Umweltschutz/Untere Wasserbehörde.
Rechtliche Grundlagen
Nach § 61 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes sind Eigentümer privater Abwasserleitungen verpflichtet, deren Zustand und Funktionsfähigkeit zu überwachen. Das NRW Landeswassergesetz und die Selbstüberwachungsverordnung Abwasser vom 17.10.2013 konkretisieren die Anforderungen des WHG an Betreiberinnen und Betreiber privater Abwasseranlagen. Demnach gelten für Wasserschutzgebiete gesonderte Regelungen.
Laut § 10 Abs. 9 der städtischen Entwässerungssatzung kann eine Prüfung der Grundstücksanschlussleitung durch die Stadt im Zusammenhang mit der Sanierung des öffentlichen Kanals oder der Sanierung von Straßenbelägen erfolgen.
Wer darf prüfen?
Dichtheitsprüfungen im Sinne dieser rechtlichen Regelungen dürfen nur anerkannte Sachkundige durchführen. Dazu zählt auch die WBO. Die kompetenten WBO-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Sie gerne:
Achtung Kanalhaie
Da manche hier ein dickes Geschäft wittern, gibt es auch eine Reihe von unseriösen Firmen, die Dichtheitsprüfung anbieten. Sie werden auch „Kanalhaie“ genannt und oft durch Drückerkolonnen unterstützt, die bei „Haustürgeschäften“ eine Prüfung der Abwasseranlage zu Dumpingpreisen anbieten. Die angeblich festgestellten Reparaturen werden dann zu deutlich überteuerten Preisen angeboten und durchgeführt. Unser Hinweis: Seriöse Firmen machen in der Regel keine Haustürgeschäfte.
Welche Schäden sind zu sanieren?
Ergibt sich nach einer Funktionsprüfung ein Sanierungserfordernis, müssen große Schäden kurzfristig saniert werden, mittlere Schäden innerhalb von zehn Jahren und geringe Schäden in der Regel nicht vor der Wiederholungsprüfung (30 Jahre).