Die private Abwasseranlage umfasst die Schmutzwasser und/oder Mischwasser führende Abwasserleitung im/am und unter dem Gebäude. Die Zuständigkeiten sind der Entwässerungssatzung der Stadt Oberhausen geregelt. Danach sind die Grundstückseigentümer für den Betrieb, die Unterhaltung und den sachkundigen Nachweis der Dichtheit für die private Abwasseranlage bis zum Anschluss an die öffentlichen Kanalisation verantwortlich.
Sie benötigen Unterstützung bei der Untersuchung ihrer Abwasserleitung, möchten eine Dichtheitsprüfung durchführen oder haben Bedarf einer Reinung oder Sanierung? Sprechen Sie uns an und wir helfen Ihnen weiter.
Die Reinigung von Hausanschlüssen und Grundleitungen ist eine Aufgabe von wachsender Bedeutung. Im Vorfeld einer TV-Inspektion, Kanalsanierung oder Dichtheitsprüfung erfolgt die Hochdruckreinigung, um die Leitungen von Schmutz, Hindernissen, Fetten etc. zu beseitigen.
Entwässerungsanlagen, unabhängig ob privat oder gewerblich genutzt, sollten regelmäßig überprüft werden. Wie dies zu geschehen hat, regelt die Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVOAbw) und § 61 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Danach sind Grundstückseigentümer verpflichtet, ihre privaten Abwasseranlagen nach diesen Regeln zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten. Grundstückseigentümer von einer Fläche größer als drei Hektar sind verpflichtet, jährlich mindestens fünf Prozent, das gesamte Netz aber alle 15 Jahre überprüfen zu lassen. Die Dichtheitsprüfungen werden nach der DIN 1610 durchgeführt. Die Zustandserfassung der Entwässerungsanlagen wird nach DIN EN 1986-30 bewertet.
Wurzeleinwüchse und Ablagerungen können als Abflusshindernis bedingt durch einen reduzierten hydraulischen Querschnitt zu Rückstau und damit einhergehend zur Überflutung und zu Nässeschäden führen. Des Weiteren können durch Wurzeleinwüchse Ablagerungen entstehen. Mithilfe von Spezialgeräten z.B. Kettenschleuder oder Fräsen können die Wurzeln, Ablagerungen und Verstopfungen entfernt werden.
Die Sanierung von erdverlegten Abwasserleitungen trägt erheblich dazu bei, die Bausubstanz des Hauses oder des Grundstückes zu erhalten. Durch die grabenlose Sanierung können auch schwer zugängliche Bereiche wirtschaftlich saniert werden. Um die grabenlose Sanierung durchzuführen, kommt das Schlauchlinerverfahren zum Einsatz.
Abwasserleitungen von Neubauten sind vor Inbetriebnahme auf Dichtheit zu prüfen, unabhängig von ihrer Lage auf privaten oder öffentlichen Grundstücken. Das Gleiche gilt auch dann, wenn eine wesentliche Veränderung an der Entwässerungsanlage und bestehenden Leitungen, z. B. im Zuge einer Sanierung, durchgeführt wird.
Die rechtliche Grundlage dafür sind § 61 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und die Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVOAbw), sowie die jeweiligen Abwasserbeseitigungssatzungen der Kommunen. Die Dichtheitsprüfungen werden nach der DIN 1610 durchgeführt.
Mithilfe modernster Technik (Satelliteninspektion) können Schäden u.a. auch durch Nagetiere, die oberflächlich nicht sichtbar sind, geortet und eingemessen werden. Dadurch können die Kosten und Arbeitsaufwand für den Tiefbau minimiert werden. Zudem können wir anhand dieser Daten Leitungsveläufe erfassen und anschließend Lagepläne erstellen.
Nach § 61 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes sind Eigentümerinnen und Eigentümer privater Abwasserleitungen verpflichtet, deren Zustand und Funktionsfähigkeit zu überwachen. Das NRW Landeswassergesetz und die Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (Süw VO) konkretisieren die Anforderungen des WHG an Betreiberinnen und Betreiber privater Abwasseranlagen. Danach sind Grundstückseigentümer verpflichtet, ihre privaten Abwasseranlagen nach diesen Regeln zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten.
Herr Michele Rosenzweig
Tel.: 0208 8578-4701
Mobil: 0151 55216752
E-Mail: michele.rosenzweig@wbo.oberhausen.de
Herr Jürgen Gerlach
Tel.: 0208 8578-4788
Mobil: 0163 8578788
E-Mail: juergen.gerlach@wbo.oberhausen.de
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