Seit August 2017 gilt deutschlandweit eine neue Gewerbeabfall-Verordnung. Sie verpflichtet nun alle Unternehmen zur Getrennthaltung von Gewerbeabfall. Das gilt auch für alle Baustellen. Eine weitere wichtige Änderung für die Praxis ist außerdem, dass umfassende Dokumentationen erstellt werden müssen. Ziel der neuen Verordnung ist es, die Recyclingquote deutlich zu erhöhen. Deshalb ist eine thermische Verwertung von Abfällen – also die Müllverbrennung – nur noch nachrangig zulässig.
Gewerbliche Siedlungsabfälle müssen zwar schon länger getrennt werden. Die bisherige Trennpflicht für Papier/Pappe/Kartonagen – außer Hygienepaier, Kunststoffe, Glas, Metalle und Bioabfall wird durch die neue Verordnung um Holz und Textilien erweitert. Damit die zuständigen Behörden die Umsetzung kontrollieren können, muss die Mülltrennung durch den Abfallerzeuger auch umfassend und konsequent dokumentiert werden – z. B. mit Lageplänen, Skizzen und Fotos des Abfalllagerns und den Entsorgungsbelegen wie Wiegescheine und Rechnung.
Erweiterte Pflichten gibt es nun auch für Bau- und Abbruchabfälle. Neben Glas, Kunststoffen, Metallen (einschließlich Legierungen), Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik müssen nun auch Holz, Dämmmaterial, Bitumengemische und Baustoffe auf Gipsbasis getrennt gesammelt und entsorgt werden. Eine vermischte Erfassung und nachträgliche Sortierung ist nun nicht mehr erlaubt.
Ausnahmen von der Trennpflicht kann es unter anderem nur geben, wenn im Einzelfall nicht genug Platz für Container vorhanden ist oder die Kosten zur Getrennthaltung hierfür zu hoch wären. Sollten Ausnahmen zutreffen, sind Nachweise hierzu auch zu dokumentieren und im Bedarfsfall der zuständigen Behörde vorzulegen. Abfallgemische, die nicht getrennt wurden, müssen in einer Vorbehandlungsanlage zugeführt werden.
Unternehmen müssen unabhängig von der Getrennthaltungspflicht weiterhin auch eine kommunale Restmülltonne in ausreichender Größe vorhalten.
Hintergrund der neuen Gewerbeabfall-Verordnung ist, dass die alte Verordnung aus dem Jahr 2002 viele Ausnahmen vorsah und das Ziel der stofflichen Verwertung nicht erfüllt hat. Da die Rohstoffe immer knapper werden und die Europäische Union entsprechende Vorgaben gemacht hat, hat die Bundesregierung mit der aktuellen Verordnung entsprechend nachgebessert. Nur durch die getrennte Erfassung kann auch anschließend eine hochwertige Verwertung der Stoffe sichergestellt werden.
Als Empfehlung: Es sollte eine individuelle Betrachtung der Situation an den jeweiligen Anfallstellen der Kunden vorgenommen werden. Deshalb bietet die WBO als zertifiziertes Unternehmen allen betroffenen Firmen in Oberhausen an, bei der Erarbeitung einer praktikablen Lösung zu helfen.
Als Ansprechpartner steht Herr Frank Sandkühler, Tel.: 8578 4719, zur Verfügung.